Einschreibung

Die Interuniversitäre Kommission Galiciens (Comisión Interuniversitaria de Galicia/CIUG) wird die Registrierungs- und Einschreibungsfrist für das akademische Jahr 2025/26 im Mai-Juni 2025 eröffnen. Der Aufruf richtet sich an alle Bewerber, die ihr Studium im Studiengang Hotel- und Gastgewerbemanagement an der Universität Santiago de Compostela (Universidad de Santiago de Compostela/USC) beginnen möchten.

ANMELDUNG ZUR AUFNAHME DES STUDIUMS

Das Verfahren setzt sich aus 3 Phasen zusammen:

  1. Bewerbung um einen Studienplatz im Studiengang Hotel- und Gastgewerbemanagement.
  2. Einschreibung an der USC (Universität Santiago de Compostela).
  3. Einschreibung am CSHG (Centro Superior de Hostelería de Galicia).

 

RÜCKMELDUNG ZUR FORTSETZUNG DES STUDIUMS

Das Verfahren setzt sich aus 2 Phasen zusammen:

  1. Einschreibung an der USC (Universität Santiago de Compostela).
  2. Einschreibung an der CSHG (Centro Superior de Hostelería de Galicia).

EINSCHREIBUNG AM CSHG: Für beide Arten der Einschreibung (Anmeldung zur Aufnahme des Studiums oder Rückmeldung zur Fortsetzung des Studiums) erhalten Sie eine SMS oder eine E-Mail mit den notwendigen Informationen, um nach der Einschreibung an der USC auch die Einschreibung am universitären Lehrzentrum Centro Superior de Hostelería de Galicia (CSHG) abzuschließen.

Zugangsvoraussetzungen

Bewerber, die sich am universitäre Lehrzentrum Centro Superior de Hostelería de Galicia (CSHG) einschreiben möchten, müssen über die folgenden Qualifikationen, Diplome oder Studien oder andere als gleichwertig anerkannte oder anerkannte Nachweise verfügen:

BEWERBER, DIE AUS DEM SPANISCHEN BILDUNGSSYSTEM KOMMEN

Sie müssen eine der folgenden akademischen Voraussetzungen erfüllen:

  1. Erfolgreicher Abschluss des Kurses zur Studienorientierung COU (Curso de Orientación Universitaria) bzw. des spanischen Abiturs (Bachillerato) und der spanischen Hochschulzugangsprüfung EBAU (Evaluación de Bachillerato para el Acceso a la Universidad).
  2. Abgeschlossene Hochschulausbildung.
  3. Anerkannter Hochschulabschluss.
  4. Bestehen der Aufnahmeprüfung für Studenten über 25 Jahre.
  5. Wenn Sie Ihr Studium an einer Schule in Spanien mit einem spezifischen Bildungssystem eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (außer Spanien) abgeschlossen haben, müssen Sie bei der Nationalen Fernuniversität (Universidad Nacional a Distancia/UNED) eine Bescheinigung beantragen, die bestätigt, dass Sie die Voraussetzungen für den Hochschulzugang erfüllen (weitere Informationen unter www.uned.es/acceso UE).
  6. Personen über 45 Jahre, die eine spezielle Aufnahmeprüfung bestehen.
  7. Personen über 40 Jahre, die über Arbeits- oder Berufserfahrung in Verbindung mit einer Hochschulausbildung verfügen.
  8. Personen, die gemäß den Bestimmungen des spanischen Bildungssystems vor dem Organgesetz 8/2013 vom 9. Dezember zum Universitätsstudium berechtigt waren.

AUSLÄNDISCHE BEWERBER AUS DER EUROPÄISCHEN UNION (BILDUNGSSYSTEM EINES ANDEREN EU-LANDES ALS SPANIEN)

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie müssen im Bildungssystem ihres Landes das Äquivalent des zweiten Jahres des spanischen Abiturs bestanden haben oder über das internationale Abitur verfügen.
  2. Sie müssen lediglich Ihr voruniversitäres Studium auf der Website des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft anerkennen lassen.

AUSLÄNDISCHE BEWERBER AUS DEM REST DER WELT (BILDUNGSSYSTEM EINES NICHT-EU-LANDES)

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie müssen das Äquivalent des zweiten Jahres des spanischen Abiturs bestanden haben.
  2. Sie müssen die Anerkennung ihres voruniversitären Studiums beantragen. Auf der Website des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft finden Sie Informationen darüber, welche Länder diese Anerkennung benötigen, welche Schritte dazu erforderlich sind und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Das Verfahren zur Anerkennung kann etwa drei Monate in Anspruch nehmen.

Zu belegende Leistungspunkte pro Studienjahr

Studierende müssen sich im ersten Jahr für den gesamten Studiengang (60 ECTS-Punkte) einschreiben. Maximal 15 % der Studierenden können ein Teilzeitstudium (30 Leistungspunkte) absolvieren.

Ab dem zweiten Jahr müssen sich die Studierenden mindestens beim ersten Mal für den gesamten Studiengang (60 Leistungspunkte) einschreiben. Pro Jahr dürfen maximal 75 Leistungspunkte belegt werden und die noch ausstehenden Fächer des vorherigen Studienjahres müssen nachgereicht werden.

Gewichtungsparameter für Wahlfächer und Kernfächer

Hier finden Sie eine Tabelle mit den Gewichtungen der Kern- und Wahlfächer für die Abiturprüfung für den Zugang zum Studiengang Hotel- und Gastgewerbemanagement für das akademische Jahr 2022-23 (muss überprüft werden).

Darstellende Kunst 0,1
Biologie 0,2
Technisches Zeichnen II 0,1
Gestaltung 0,1
Entwurf von Unternehmens- und Geschäftsmodellen 0,2
Physik 0,1
Mathematik II 0,2
Angewandte Mathematik II 0,2 
Chemie 0,2 
Geografie     0,2 
2. Fremdsprache 0,2
Kulturelle und künstlerische Strömungen 0,1 

 

Zugang zum CSHG für Menschen über 40 Jahre

Interessierte Bewerber müssen bis zum 1. Januar 2026 das 40. Lebensjahr vollendet haben.

Darüber hinaus müssen sie eine dem angestrebten Studiengang entsprechende Berufserfahrung nachweisen, ein persönliches Eignungsgespräch für den angestrebten Studiengang absolvieren und dürfen keine akademische Qualifikation besitzen, die den Zugang zur Universität auf andere Weise ermöglicht.

Anrechnung von Studienleistungen

Derzeit verfügt das CSHG über Anerkennungstabellen für folgende Studiengänge:

• Abschluss in Betriebswirtschaft und Management (USC): 34 ECTS-Punkte
• Abschluss in Wirtschaftswissenschaften (UDC): 40 ECTS-Punkte
• Abschluss in Tourismus (Universität Alicante): 38 ECTS-Punkte
• Küchenmanagement: 54 ECTS-Punkte
• Management von Catering-Dienstleistungen: 54 ECTS-Punkte
• Verwaltung von Touristenunterkünften: 45 ECTS-Punkte
• Verwaltung und Finanzen: 36 ECTS-Punkte
• Marketing und Werbung: 41 ECTS-Punkte
• Internationaler Handel: 38 ECTS-Punkte
• Vertriebsmanagement und Verwaltung von Gewerbeflächen : 38 ECTS-Punkte
• Pädagogische und sozio-sportliche Animation: 6 ECTS-Punkte

Sie können die Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen und Berufsausbildungen beantragen.

Orientierungsveranstaltung für Studienanfänger

Die USC verfügt über ein spezielles Programm zur Information und Verbreitung des akademischen Angebots der Universität, das auch Informationen über das CSHG enthält. Darüber hinaus verfügt sie über ein spezielles Referat für die voruniversitäre Orientierung, das Hochschulinformationsbüro (Oficina de Información Universitaria/OIU), einen universitären Dienst für Partizipation und Integration (SEPIU), der sich um die Integration von Menschen mit Behinderungen kümmert, und ein Programm zur Betreuung von Nicht-EU-Studenten (PATEX).

Das CSHG verfügt über eigene Programme zur Bekanntmachung und Förderung seines Studienangebots auf der Website. Es bietet eine Reihe von Tagen der offenen Tür und virtuellen Besuchen an, bei denen Studieninteressierte die Möglichkeit zu persönlichen Orientierungsgesprächen haben.

Jedes Jahr zu Beginn des akademischen Jahres veranstaltet die USC in ihren Universitätszentren Begrüßungstage, die vom Vizerektorat für Studentenangelegenheiten (Vicerrectorado Estudiantes, Cultura y Formación Continua) organisiert werden und darauf abzielen, neue Studenten mit den Möglichkeiten, Ressourcen und Dienstleistungen der Universität vertraut zu machen. Das CSHG bietet durch einen Prozess der individuellen Begleitungs seinerseits zahlreiche Aktivitäten, die der Information und Orientierungshilfe für neue Mitglieder dienen, insbesondere derjenigen, die die Wohneinrichtungen nutzen.

Zu Beginn eines jeden akademischen Jahres findet ein Präsentationstag statt, an dem die Studenten über die relevanten Aspekte informiert werden, um eine korrekte Integration vom ersten Tag an zu gewährleisten. Jeder Studiengang hat seinen Tutor und während des gesamten akademischen Jahres besteht ein System von Einzel- und Gruppentutorien durch das Lehrpersonal.

Die USC betreibt ein Studenten-/Tutorenprogramm für Grundstudiengänge, bei dem Studenten des letzten Studienjahres nach einer von der Universität durchgeführten Schulung als Orientierungshilfe für Studienanfänger fungieren

Kriterien für die Aussetzung eines Studiengangs

Bei Aussetzung eines offiziellen Studiengangs garantiert die USC die ordnungsgemäße und effektive Durchführung der von den Studierenden begonnenen Studiengänge bis zu deren Abschluss. Zu diesem Zweck genehmigt der Universitätsrat die Kriterien, die sich unter anderem auf Folgendes beziehen:

  • Die Zulassung neuer Studierender zum Studiengang.
  • Das Auslaufen der Lehrtätigkeit.
  • Wird der ausgesetzte Studiengang durch einen ähnlichen ersetzt (wobei sich die Art des Abschlusses ändert), werden die Bedingungen geschaffen, die den Studierenden die Kontinuität ihres Studiums im neuen Studiengang und die Gleichwertigkeit der Fächer des einen und des anderen Studienplans ermöglichen.