Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Regionalregierung Xunta de Galicia ist bemüht, ihre Websites gemäß dem königlichen Gesetzesdekret 1112/2018 vom 7. September über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Online-Auftritt CSHG
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist aufgrund der nachstehenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit den Anforderungen des Dekrets 1112/2018 teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei gestaltet:
- Unvereinbarkeit mit dem Dekret 1112/2018:
- Beim Zugriff auf einige Elemente der Website können Probleme auftreten, die die Anforderungen 9.1.1.1.1 Nicht-Text-Inhalte, 9.1.3.1 Information und Beziehungen und 9.1.4.3 Kontrast Minimum der Norm UNE-EN 301549:2020 betreffen.
- Beim Zugriff auf bestimmte Funktionen der Website können Probleme auftreten, die die Anforderungen 9.2.4.4 Linkzweck im Kontext der Norm UNE-EN 301549:2020 betreffen.
- Es ist möglich, dass einige Informationen fehlen, und zwar zu den Elementen der Website, die das Verständnis der Verwendung dieser Elemente oder der von ihnen bereitgestellten Informationen betreffen und die die Anforderungen 9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen der Norm UNE-EN 301549:2020 betreffen.
- Bei einigen Browsern oder Supportdiensten können Probleme bei der Interpretation einiger Elemente dieser Website auftreten, die die Anforderung 9.4.1.1.1 Syntaktische Analyse: Parsing der Norm UNE-EN 301549:2020 betreffen.
- Unverhältnismäßige Belastung: nicht anwendbar.
- Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: nicht anwendbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.10.2022 erstellt.
Die in der Erklärung angeführten Informationen wurde im Zuge einer Selbsteinschätzung erfasst, die von der Agencia para la Modernización Tecnológica de Galicia (Amtega) durchgeführt wurde.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 25.10.2022.
Feedback und Kontaktangaben
Über das integrierte System der Bürgerdienste können Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen telematisch, telefonisch oder persönlich beanstandet werden (Art. 10.2.la des Dekrets 1112/2018): So können beispielsweise eventuelle Verstöße durch diese Website oder anderer Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte gemeldet und anderer Fragen oder Vorschläge zu Verbesserung der Barrierefreiheit dieser Website eingebraucht werden.
Diese Mitteilungen werden von der Xunta de Galicia entgegengenommen und verarbeitet.
Durchsetzungsverfahren
Das in Artikel 13 des königlichen Dekrets 1112/2018 festgelegte Beschwerdeverfahren ist am 20. September 2020 in Kraft getreten.
Fakultative Inhalte
Datum der letzten Überarbeitung
Die Barrierefreiheit wurde am 25.10.2022 zuletzt geprüft.
Verweise
- Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Version 2.1 – W3C-Empfehlung veröffentlicht am 5. Juni 2018.
- Kurzanleitung zur Einhaltung der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Version 2 – W3C-Veröffentlichung
- W3C-Initiative für Barrierefreiheit
- Königliches Gesetzesdekret 1112/2018 vom 7. September über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
- Strategie zur Barrierefreiheit – eGovernment-Portal
- Norm UNE-EN 301549:2020 über „Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen“.
- Europäischer Standard EN 301 549 in der Version 3.2.1 (2021 2021-03) über „Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienste“.
- Bürgerservice