Praktikum
Ab der zweiten Junihälfte jedes Jahr sind die Studierenden verpflichtet, ein Praktikum im Umfang von insgesamt 12 ECTS-Anrechnungspunkten (drei Monate) im Unternehmen zu absolvieren. Im letzten Jahr müssen sie insgesamt 16 ECTS-Anrechnungspunkte (vier Monate) erreichen, was auch durch die Hinzufügung außerschulischer Aktivitäten erreicht werden kann (in der Regel bieten Unternehmen Praktika mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten an).
Im Hauptfach Hotelmanagement werden Praktika hauptsächlich in Hotels und anderen touristischen Betrieben in den Bereichen Service und Küche (1. Jahr), Unterkunft und Empfang (2. Jahr), Leitung und Leitungsassistenz (3. Jahr) sowie für beliebige Dienstleistungen (4. Jahr) absolviert. Im Hauptfach Gastronomie erfolgt die Betriebsausbildung überwiegend in Restauranten und in jedem Fall im Bereich der Hotellerie über alle vier Studienjahre; ab dem dritten Jahr wird die Möglichkeit gebeten, unterschiedliche Praktika in Unternehmen in den Bereichen Lebensmittel, Vertrieb, Agrar- und Ernährungswirtschaft u.s.w. zu absolvieren.
CSHG verfügt über ein Praktikantenbüro, das Studierende während ihres Studiums und im Hinblick auf ihren Einstieg in den Arbeitsmarkt berät und begleitet und dabei von verschiedenen Praktikumsbetreuern unterstützt wird.
Regelungen und Ordnungen
Die Regelungen zum interuniversitären Studierendenaustausch der USC regelt die Studierendenmobilität. Der Außenbeziehungsdienst verwaltet nationale (SICUE), europäische (ERASMUS) und Nicht-EU-Austauschprogramme (Austausche mit lateinamerikanischen oder englischsprachigen Ländern).
Darüber hinaus gibt es im CSHG eigene Regelungen für externe Praktika in Unternehmen (die Regelungen für Praktika), die abgestimmt auf die ggf. geltenden USC-Vorschriften und durch die Lehrbestimmungen einiger Fächer ergänzt sind.